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   LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10   

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https://dejure.org/2010,49523
LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10 (https://dejure.org/2010,49523)
LG Verden, Entscheidung vom 24.08.2010 - 1 T 122/10 (https://dejure.org/2010,49523)
LG Verden, Entscheidung vom 24. August 2010 - 1 T 122/10 (https://dejure.org/2010,49523)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10
    § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB ermöglicht die Zwangsbehandlung einwilligungsunfähiger Betroffener gegen deren natürlichen Willen während der - gerichtlich genehmigten - stationären Unterbringung (BGH NJW 2006, 1277 m.w.N.).

    Das Betreuungsgericht hat dann unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2006 (BGH NJW 2006, 1277) über die Genehmigung der beantragten Zwangsbehandlung zu entscheiden.

  • BGH, 28.12.2009 - XII ZB 225/09

    Genehmigung einer Unterbringung bei Nichtdurchführung der angestrebten

    Auszug aus LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10
    Sollte eine Medikation gegen den Willen der Betroffenen hingegen nicht erfolgen, wäre die weitere Unterbringung unzulässig, weil eine Heilbehandlung nicht erfolgt und damit der Unterbringungszweck entfiele (BGH FamRZ 2010, 202, 203).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10
    Die Erzwingung medizinischer Maßnahmen gegen den Widerstand des Betroffenen ist im Rahmen einer vom Gericht genehmigten freiheitsentziehenden Unterbringung grundsätzlich zulässig (BGH MDR 2008, 628).
  • LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09

    Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den ersuchten

    Auszug aus LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10
    Das Betreuungsgericht muss die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen vielmehr in dem Beschluss ausdrücklich ansprechen und die von dem Betreuten zu duldende Behandlung dabei möglichst präzise angegeben (vgl. LG Aachen, 3 T 211/06, zitiert nach juris; LG Kleve FamRZ 2009, 1245).
  • LG Aachen, 06.06.2006 - 3 T 211/06

    Genehmigung, Zwangsmedikation, Zwangsbehandlung

    Auszug aus LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10
    Das Betreuungsgericht muss die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen vielmehr in dem Beschluss ausdrücklich ansprechen und die von dem Betreuten zu duldende Behandlung dabei möglichst präzise angegeben (vgl. LG Aachen, 3 T 211/06, zitiert nach juris; LG Kleve FamRZ 2009, 1245).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Der Betroffenezeigt sich in dieser Sache auch nicht mehr in der Lage, die Notwendigkeit der Maßnahme von sich aus zu erkennen beziehungsweise nach dieser Einsicht zu handeln ( LG Verden , Beschluss vom 24.08.2010, Az.: 1 T 122/10, u. a. in: juris ).
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